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   BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R   

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BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R (https://dejure.org/2020,1666)
BSG, Entscheidung vom 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R (https://dejure.org/2020,1666)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 20/18 R (https://dejure.org/2020,1666)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen Versorgung; Unzulässigkeit der Klagen an einer Sitzübernahme interessierter Ärzte gegen die Genehmigung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzungsverfahren - Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes an den Vertragsarztsitz des Praxisabgebers und Genehmigung zur überörtlichen gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit vor der eigentlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzungsverfahren - Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes an den Vertragsarztsitz des Praxisabgebers und Genehmigung zur überörtlichen gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit vor der eigentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    S. ./. Berufungsauschuss der Ärzte und Krankenkassen Westfalen-Lippe, 8 Beigeladene

    Vertrags(zahn)arztrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des Senats, dass wegen der Drittbindungswirkung (Tatbestandswirkung) der Genehmigungsentscheidung sowohl die KÄVen bei der Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes als auch die Zulassungsgremien bei der Auswahl des Praxisnachfolgers vom Bestehen einer BAG ausgehen müssen, wenn diese von den Zulassungsgremien genehmigt worden ist (BSG Urteil vom 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R - BSGE 110, 43 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 9, RdNr 16 ff; BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - BSGE 115, 57 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 13, RdNr 47 ff) .

    Im Übrigen wird die Möglichkeit einer missbräuchlichen Nutzung der Praxisform "BAG" im Nachbesetzungsverfahren dadurch eingeschränkt, dass nach der Rechtsprechung des Senats (BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - BSGE 115, 57 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 13, RdNr 49 f) den Interessen der verbleibenden Ärzte nach einer nur sehr kurzen und nicht sehr intensiven Zusammenarbeit in einer überörtlichen BAG nur ein entsprechend geringes Gewicht bei der Auswahlentscheidung beizumessen ist: Je deutlicher sich also der Eindruck aufdrängt, dass die BAG vorrangig mit dem Ziel gegründet worden ist, Einfluss auf die Nachbesetzung zu nehmen, je kürzer die BAG bestanden hat und je weniger intensiv die Zusammenarbeit innerhalb der BAG war, desto geringeres Gewicht kommt den Interessen der verbleibenden Ärzte bei der Auswahlentscheidung zu (BSG aaO RdNr 49) .

  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 19/18 R

    Rechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    Dieses (ehemalige) Nachbesetzungsverfahren ist Gegenstand des ebenfalls am heutigen Tag ergangenen Urteils des Senats zum Az B 6 KA 19/18 R.

    c) Unabhängig davon kann der Kläger eine Klagebefugnis für die Anfechtung der den Ärzten Dr. B. und Dr. We. erteilten Genehmigungen auch deshalb nicht mit den Auswirkungen dieser Genehmigungen auf das Verfahren zur Nachbesetzung des Praxissitzes des Dr. Wi. begründen, weil dieses Verfahren durch die Rücknahme des Antrags auf Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens beendet worden ist (vgl dazu im Einzelnen das Urteil des Senats vom heutigen Tage zum Az B 6 KA 19/18 R) .

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 43/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Vertragsarztsitz - keine

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    a) Wie der Senat bereits in einem Urteil vom 22.10.2014 (B 6 KA 43/13 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 37 RdNr 13) im Einzelnen dargelegt hat, ist die Klage eines Dritten gegen die Genehmigung der gemeinsamen Berufsausübung von anderen Vertragsärzten nach diesen Maßstäben unzulässig, weil eine solche Genehmigung unter keinem rechtlichen Aspekt Rechte des Dritten - namentlich eines nicht an der BAG-Gründung beteiligten Arztes - tangieren kann.

    Wie der Senat in dem genannten Urteil vom 22.10.2014 (B 6 KA 43/13 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 37 RdNr 15) ebenfalls bereits ausgeführt hat, ändert sich diese Bewertung auch nicht dadurch, dass Nachteile in einem Nachbesetzungsverfahren als mittelbare Folge der Genehmigung der BAG geltend gemacht werden.

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    Ob die angegriffene Entscheidung den Anfechtenden tatsächlich in eigenen Rechten verletzt, ist dagegen eine Frage der Begründetheit (vgl BSG Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 8/06 R - BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, RdNr 17 mwN; BSG Urteil vom 14.5.2014 - B 6 KA 28/13 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 22 RdNr 28) .
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des Senats, dass wegen der Drittbindungswirkung (Tatbestandswirkung) der Genehmigungsentscheidung sowohl die KÄVen bei der Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes als auch die Zulassungsgremien bei der Auswahl des Praxisnachfolgers vom Bestehen einer BAG ausgehen müssen, wenn diese von den Zulassungsgremien genehmigt worden ist (BSG Urteil vom 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R - BSGE 110, 43 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 9, RdNr 16 ff; BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - BSGE 115, 57 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 13, RdNr 47 ff) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 6. sind nicht zu erstatten, da diese keine eigenen Anträge gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO - vgl BSG Urteil vom 31.5.2006 - B 6 KA 62/04 R - BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    Eine formelle Beschwer ist nur dann zu verneinen, wenn die Rechte des Klägers durch die in Rede stehende Entscheidung oder Maßnahme offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (so BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 38/08 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 5 RdNr 15; BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 25/08 R - BSGE 103, 269 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 16, RdNr 16; BSG Urteil vom 17.8.2011 - B 6 KA 27/10 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 26 RdNr 15 - zu defensiven Konkurrentenklagen) .
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R

    Berechtigung von Vertragsärzten zur Anfechtung der Erteilung einer

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    Eine formelle Beschwer ist nur dann zu verneinen, wenn die Rechte des Klägers durch die in Rede stehende Entscheidung oder Maßnahme offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (so BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 38/08 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 5 RdNr 15; BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 25/08 R - BSGE 103, 269 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 16, RdNr 16; BSG Urteil vom 17.8.2011 - B 6 KA 27/10 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 26 RdNr 15 - zu defensiven Konkurrentenklagen) .
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 28/13 R

    Krankenversicherung - Klage von Herstellern und Vertreibern von Medizinsystemen

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    Ob die angegriffene Entscheidung den Anfechtenden tatsächlich in eigenen Rechten verletzt, ist dagegen eine Frage der Begründetheit (vgl BSG Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 8/06 R - BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, RdNr 17 mwN; BSG Urteil vom 14.5.2014 - B 6 KA 28/13 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 22 RdNr 28) .
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Erbringung von Dialyseleistungen

    Auszug aus BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 20/18 R
    Eine formelle Beschwer ist nur dann zu verneinen, wenn die Rechte des Klägers durch die in Rede stehende Entscheidung oder Maßnahme offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (so BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 38/08 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 5 RdNr 15; BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 25/08 R - BSGE 103, 269 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 16, RdNr 16; BSG Urteil vom 17.8.2011 - B 6 KA 27/10 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 26 RdNr 15 - zu defensiven Konkurrentenklagen) .
  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Denn grundsätzlich entfaltet eine solche Statusentscheidung "Tatbestandswirkung" bzw Drittbindungswirkung (zur Terminologie siehe BSG Urteil vom 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R - SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 S 6; siehe auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl 2018, § 43 RdNr 105) in dem Sinne, dass Behörden und Gerichte die dort getroffenen Regelungen, solange sie Bestand haben, als verbindlich hinzunehmen und ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit ihren Entscheidungen zugrunde zu legen haben (ua BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 16/08 R - BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 42 f mwN; BSG Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 25/16 R - juris RdNr 11; BSG Urteil vom 12.2.2020 - B 6 KA 20/18 R - juris RdNr 13 mwN zur BAG; BSG Urteil vom 14.7.2021 - B 6 KA 12/20 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 22 RdNr 31; speziell zur Drittbindungswirkung der Anstellungsgenehmigung: BSG Beschluss vom 13.5.2020 - B 6 KA 27/19 B - juris RdNr 10 ff) .
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 19/18 R

    Rechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der

    Gegen die Genehmigung der überörtlichen BAG wendet sich der Kläger des vorliegenden Verfahrens in dem Verfahren zum Aktenzeichen B 6 KA 20/18 R (Urteil ebenfalls vom heutigen Tag) .
  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 18/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verlegung einer genehmigten Arztanstellung

    Der Senat hat mit Urteil vom 12.2.2020 entschieden, dass Vertragsärzte grundsätzlich zur Anfechtung einer Sitzverlegung nach § 24 Abs. 7 Satz 1 Ärzte-ZV nicht berechtigt sind (B 6 KA 20/18 R - juris RdNr 15) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - L 11 KA 46/19

    Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im

    Die Beigeladene zu 7) hat erläutert, das BSG habe herausgestellt, dass die Interessen eines Bewerbers um den Sitz nur insoweit zu berücksichtigen seien, als die Auswahl unter ihnen nach den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfolge (Verweis auf BSG, Urteil vom 20. Februar 2020 - B 6 KA 20/18 R).

    Die Entscheidung des BSG (Urteil vom 20. Februar 2020 - B 6 KA 20/18 R) habe mit dem vorliegenden Verfahren nichts zu tun.

    Ob die angegriffene Entscheidung den Anfechtenden tatsächlich in eigenen Rechten verletzt, ist dagegen eine Frage der Begründetheit (BSG, Urteil vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 20/18 R - juris, m.w.N.).

    Die Interessen eines Bewerbers um den Sitz sind insoweit zu berücksichtigen, als die Auswahl unter ihnen nach den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfolgt (BSG, Urteil vom 20. Februar 2020 - B 6 KA 20/18 R - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - L 11 KA 31/20

    Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur vertragsärztlichen

    Eine formelle Beschwer ist nur dann zu verneinen, wenn die Rechte des Klägers durch die in Rede stehende Entscheidung oder Maßnahme offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (BSG, Urteile vom 17. August 2011 - B 6 KA 26/10 R - juris, Rn. 15 und B 6 KA 27/10 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 20/18 R - juris m.w.N.; Pawlita in: jurisPK-SGB V, 4. Auflage, § 97 Rn. 82).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - L 11 KA 21/18

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung Erforderlichkeit der Benennung eines

    Ob die angegriffene Entscheidung den Anfechtenden tatsächlich in eigenen Rechten verletzt, ist dagegen eine Frage der Begründetheit (BSG, Urteil vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 20/18 R - juris, m.w.N.).
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